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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeiner Überblick.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens shilk-events, werden ausschließlich von shilk-events verwendet. Der Kunde erhält mit der verbindlichen Bestellung vollständige Kenntnis von den Bestimmungen des Vertrages. 

Die von shilk-events unterbreiteten Offerten sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Angebot schriftlich vom Kunden bestätigt wurde. Der Kunde erhält im Anschluss eine verbindliche Bestätigung seiner Bestellung.
Die schriftliche Bestätigung des abgeschlossenen Vertrags ist identisch mit der schriftlichen Bestätigung von shilk-events. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von shilk-events schriftlich bestätigt werden.

Das Unternehmen shilk-events hält alle gemieteten Artikel in ihrem Besitz. 

2. Abschnitt. Vermietung von Dekoration und Eventbedarf.

2.1. Der Mietvertrag

Erst dann kann ein Mietvertrag abgeschlossen werden, wenn der Mieter die Unterschrift des Vertrags unterschrieben hat. Der Mietvertrag beginnt mit der Übergabe der gemieteten Gegenstände. Mit dem Verlassen des Mietobjekts endet der Mietverhältnis.

2.2. Preise

Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich unsere Preise pro Stück und Mieteinheit (= 5 Tage). Die angegebenen Preise verstehen sich ab Werk, inklusive der Reinigung und der Mehrwertsteuer. Es besteht keine Verpflichtung zur Anpassung des Preises. Zusätzliche auftragsbezogene Ausgaben (Transport, Aufbau und Abbau der Dekoration, usw. werden separat berechnet. Die Preise sind unverbindlich. Nach Erhalt der verbindlichen Bestätigung der Bestellung wird die Berechnung durchgeführt.

2.3. Die Preise ändern sich. 

Die Preise für die angebotenen Leistungen sind auf der Grundlage der Einkaufspreise zu dem Zeitpunkt des Angebots kalkuliert. Steigen nach Vertragsschluss (Zugang der Auftragsbestätigung) die Einkaufspreise für die bei der Veranstaltung benötigten Materialien, die Einkaufspreise für anzumietendes Equipment, die Löhne für benötigtes Personal oder externe Dienstleister im Vergleich zu den in der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Preisen, um mehr als 10% und beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn mehr als 3 Monate, so sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass das Unternehmen shilk-events berechtigt ist, Preissteigerungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. 

Es ist den Vertragspartnern ein Anliegen, in diesem Fall eine neue Preiserhöhung unter Berücksichtigung der Preiserhöhungen zu erzielen. Im Falle einer Preiserhöhung durch Preiserhöhungen kann der Kunde seine Ansprüche an die Firma shilk-events richten und es besteht auch die Möglichkeit, einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Materialpreissenkung zu vereinbaren. 

2.4. Kaution

Bei Bedarf wird eine Kaution von 25 % des Gesamtpreises für die gemieteten Gegenstände an den Mietern gezahlt, welche er nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Überprüfung der gemieteten Gegenstände an den Vermieter zurückerstattet.

2.5. Abrechnung und Zahlung

Es besteht keine Verpflichtung zur elektronischen Rechnung. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages fällig. Erst nach Eingang des Geldes wird die Zahlung anerkannt, sobald die Überweisung auf das Konto von shilk-events erfolgt ist. Bei Rücklastschriften ist der Kunde verpflichtet, die von der verantwortlichen Bank für die Rücklastschrift berechneten Kosten des Unternehmens shilk-events zurückezurstatten, sofern diese nicht auf Vorsatz beruhen. Je nach berechtigtem Zahlungsrückstand ist eine Gebühr von 5,00 € zu zahlen. Es ist dem Kunden möglich, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

2.5.1. Abholung von der Abholung

Der gesamte Rechnungsbetrag, d.h. der Mietpreis einschließlich weiterer auftragsbezogener Kosten, ist 14 Tage vor Übergabe der Mietgegenstände fällig. Wenn keine Sondervereinbarungen bestehen, ist der Rechnungsbetrag in bar oder per Überweisung zu bezahlen.

2.5.2. Versand nach Deutschland.

Die Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug vom Konto zu begleichen. Wenn die Mietgegenstände per Paketdienst versendet werden, ist der gesamte Rechnungsbetrag 14 Tage vorab (Vorkasse) zu bezahlen.

2.6. Die Mietdauer beträgt

Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Zeitraum von 5 Tagen ( 1 Mieteinheit), auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Sollte der Mieter die gemieteten Gegenstände nicht rechtzeitig zurückbekommen, ist es erforderlich, dass der Vermieter den Vermieter unverzüglich über den Ablauf der vereinbarten Mietzeit informiert. Es ist notwendig, dass der Vermieter eine schriftliche Genehmigung des Mieters einholt. Wer alle übernommenen Mietgegenstände nicht fristgerecht zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurückgibt, verlängert das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Für jeden weiteren angefangenen Tag wird eine Gebühr von 25 % des Gesamtpreises erhoben.

2.7. Gerichtsstand und Gefahrenübergang

Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Unternehmens shilk-events in 51645 Gummersbach. Sofern die Auftragsbestätigung keine abweichende Regelung enthält, erfolgt die Lieferung „ab Werk“. Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, wird der Mieter die gemieteten Gegenstände von seinem eigenen Besitz abholen und wieder zurückbringen. Bei der Abholung der gemieteten Gegenstände muss der Mieter die Bestellung auf Vollständigkeit und Tauglichkeit überprüfen. Sollten die Lieferungen unvollständig oder beschädigt sein, ist es erforderlich, dass der Mieter bei der Übergabe der gemieteten Gegenstände umgehend informiert wird.

2.8. Lieferung

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Für Liefer- oder Abholservice innerhalb von 10 km werden 50,00 € bis zum Hauseingang berechnet. Für jede weitere Entfernung von 10 km berechnen wir 25,00 €. Es ist vorgesehen, dass der Zuschlag für Lieferungen oder Abholungen am Samstag 25 % beträgt und für Lieferungen oder Abholungen am Sonn- und Feiertag ein Zuschlag von 100 % zu zahlen ist. Es handelt sich hierbei nicht um die Kosten für die Einrichtung , sondern lediglich um die Bereitstellung und Abholung von gemieteten Gegenständen. Die Kosten für diese Dienstleistung werden von shilk-events auf ausdrücklicher Basis übernommen. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Zustellung und Abholung der gemieteten Gegenstände sicherzustellen, dass entweder er selbst oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter die Ware abliefert. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übergabe der Gegenstände unverzüglich die Waren zu überprüfen und eine Bestätigung des Eingangs der Sendung zu unterschreiben. Die Haftung des Mieters beginnt mit der Übernahme der Gegenstände. Die gemieteten Gegenstände müssen am vereinbarten Abholtermin vollständig, sortiert und in einwandfreier Beschaffenheit zur Abholung bereitgestellt werden (die Lieferung entspricht dem Auslieferungszustand)

2.9. Lieferung und Abtransport

Es ist die Aufgabe des Mieters, die Beförderung der Mietobjekte zu gewährleisten. Es ist erforderlich, dass die Mietartikel in einem verschlossenen Transportfahrzeug transportiert werden. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Übergabe der Gegenstände unverzüglich die Waren zu überprüfen und eine Bestätigung des Eingangs der Sendung zu unterschreiben. Die Verantwortung für die eingebrachten Sachen beginnt mit der Übergabe an den Mieter.

Ab dem 1. Februar 2024 gelten diese Bedingungen.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Vertrages unangebracht oder aus anderen Gründen unpassend oder ungültig sein, behält sich das Recht vor, die übrigen Bestimmungen unverändert zu belassen. Die unwirksamen oder unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.

Stand: 01.02.2024

2.10. Haftung

Eine Versicherung für die gemieteten Gegenstände besteht nicht. Sobald der Mieter die gemieteten Gegenstände in Empfang nimmt, wird die Verantwortung auf den Mieter übertragen. Während der Mietzeit ist der Mieter für sämtliche Schäden verantwortlich, die durch die Nutzung der gemieteten Objekte entstehen. Der Mieter trägt die Verantwortung für Schäden, Bruch oder Verlust. Es umfasst ebenso Schäden, die von Dritten, wie Brand, Unwetter, Hagel, Wasser, Wasser, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus verursacht werden. Es besteht keine Haftung für Schäden, die sich aus und in Verbindung mit der Nutzung der gemieteten Gegenstände ergeben. Nur die gemieteten Objekte dienen zur Dekoration.

2.11. Verwendung von Kerzen.

Eine brennende Kerze niemals ohne Aufsicht lassen.

Die Kerze nicht in unmittelbarer Nähe von Kindern und Tieren brennen lassen

Mindestens 10 cm Abstand zu den brennenden Kerzen halten.

Die Kerze sollte nicht an oder unter leicht entflammbaren Objekten angebracht werden.

Kerzen nicht in Zugluft aufbewahren.

Man sollte Kerzen nicht in die Nähe von Wärmequellen stellen.

- Kerzen senkrecht aufstellen

Vor dem Zünden den Docht auf ungefähr 1 cm verkürzen.

Immer die Glut verbrennen - Niemals ausblasen.

Immer einen Kerzenständer verwenden

Um die Verbrennung von Streichhölzern und sonstigen Chemikalien zu verhindern.

- Teelichter nur in Behältern und Wärmestövchen mit ausreichender Luftzufuhr verwenden

- Eine brennende Kerze nicht bewegen

- Einen geeigneten Behälter verwenden, da sich diese Kerzen beim Brennen verflüssigen

Verwenden Sie niemals eine Spiritus zum Löschen.

2.12. Fehlmengen und Defekt

Der Mieter ist von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände verantwortlich. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen, da genaue Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können. Die Kosten für beschädigte und defekte Gegenstände werden dem Mieter für die Wiederherstellung der ursprünglichen Ausstattung berechnet. Unter anderem können Brandlöcher, Risse, Kratzer, Stockflecken oder ähnliche Schäden auftreten. Um Stockflecken zu vermeiden, muss die Mietwäsche vor dem Versand vollständig trocken sein. Für Ansprüche von Dritten, die auf Schäden zurückzuführen sind, die durch die Nutzung entstehen, ist der Mieter verantwortlich.

2.13. Reinigung 

Es ist notwendig, dass der Mieter die gemieteten Gegenstände gründlich untersucht und sie vor der Rückgabe gründlich säubert. Der Vermieter ist für die Reinigung der Gegenstände verantwortlich. Bei extrem verschmutzten Artikeln behält sich der Vermieter das Recht vor, die entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Es ist notwendig, sämtliche Kleidungsstücke trocken zu entsorgen. 

2.14. Stornierung

Der Auftrag muss schriftlich storniert werden. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Bei Stornierung eines Auftrags, der vor der Veranstaltung durchgeführt wurde, entstehen folgende Stornierungskosten: 

Bei einer Absage bis zu 60 Tagen vor dem geplanten Eventtermin: volle Erstattung der Anzahlung ( Entstandene Kosten, die spezifische auf das geplante Event angepasst wurden, müssen erstattet werden.

Ab 29 Tage vor dem vereinbarten Eventdatum: 50 % des Auftragswertes. Begleichung der Rechnung

Ab 14 Tage vor dem vereinbarten Eventdatum: 75 % des Auftragswertes.

Die spezielle Ware kann bei einer kurzfristigen Absage mit einer Vorauszahlung belastet werden und wird somit in das Eigentum von shilk-events überführt.

2.15. Bei Verkaufsunterlagen

Solange die verkaufte Ware im Besitz von shilk-events ist, verbleibt sie im Besitz von shilk-events . Bei Zahlungsrückstand ist shilk-events zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt.

2.16. Garantie für Verkauf und Vermietung von Waren

Sollte die Ware nach dem Gefahrenübergang einen Mangel aufweisen, kann shilk-events eine Nachbesserung in Anspruch nehmen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nachbesserung kann auf die Reparatur der mangelhaften Teile beschränkt werden.

2.17. Veröffentlichung

Es ist dem Vermieter gestattet, an Orten, die im Besitz des Vermieters sind, Fotografien, Videos und ähnliche Aktivitäten des Vermieters zu erstellen.

2.18. Abbildungen/ Fotos.

Abbildungen und Fotos sowohl in Broschüren, Flyern und Internetseiten können von der Wirklichkeit geringfügig abweichen. 

2.19. Sonstiges

Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unverändertem und einwandfreiem Zustand an das Unternehmen zurückzugeben. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen.

3. Urheberrecht

Sämtliche Daten, Informationen, Abbildungen, Bilder und Texte sind durch Urheberrechte und andere Rechte geschützt. Die Daten dürfen weder kopiert, noch vervielfältigt, neu veröffentlicht, versendet oder durch andere Mittel verteilt werden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens shilk-events ist keine Verwendung möglich. Bei Verstoß gegen die Urheberrechte behalten wir uns strafrechtliche Schritte vor.

4. Datenschutz Grundverordnung

Es wird dem Kunden mitgeteilt, dass die Speicherung und Nutzung seiner persönlichen Daten für die Abwicklung des Vertrages erforderlich ist. Die Daten können zur Übersendung von Angeboten und Informationen genutzt werden. Der Mieter kann dem Vermieter jederzeit schriftlich widersprechen. Es findet keine Weitergabe an Dritte statt. 

5. Gerichtsstand 

Der Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten, die sich auf die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien beziehen, ist der Firmensitz von shilk-events.

Ab dem 1. september 2024 gelten diese Bedingungen.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Vertrages unangebracht oder aus anderen Gründen unpassend oder ungültig sein, behält sich das Recht vor, die übrigen Bestimmungen unverändert zu belassen. Die unwirksamen oder unwirksamen Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.

Stand: 01.09.2024

6. Gültigkeits

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